AGB

Meine Dienstleistungen stehen für Senioren, die in einem häuslichen Bereich oder auch in Institutionen wie Seniorenheimen oder "Betreutem Wohnen" etc. leben.

 

Kunde kann der Dienstleistungsempfänger, ein Angehöriger oder auch ein gesetzlicher Vertreter sein. Der Auftraggeber kann dann auf Wunsch in zeitlichen Abständen über die Ergebnisse der Tätigkeiten informiert werden.  

 

Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit jedem einzelnen Kunden auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt.

Damit meine Dienstleistungen erfolgreich, rücksichtsvoll und sinnvoll ausgeführt werden können, ist es notwendig, dass gesundheitliche Einschränkungen und Besonderheiten des Dienstleistungsempfängers wahrheitsgemäß angegeben werden.

 

Die meisten unserer angebotenen Leistungen können über die Pflegekassen direkt abgerechnet werden. 

 

Bei Inanspruchnahme erstellen wir gemeinsam den entsprechenden verbindlichen Vertrag. Es werden entsprechende Leistungsnachweise geführt und die Abrechnung erfolgt dann jeweils zum Ende des Monats direkt mit den Pflegekassen.

Die Laufzeit eines Vertrages bestimmen Sie. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. 

 

Unabhängig vom Stundensatz werden vom Kunden alle Kosten und Gebühren, wie z.B. Eintritte, Parkgebühren, Verpflegung etc., übernommen.

Von der Assistentin (Mitarbeiterin), im Auftrag des Kunden bzw. Dienstleistungsempfängers,  erbrachten Besorgungen sind gegen Quittung/Beleg unverzüglich zu begleichen.

 

Die Senioren Assistenz bietet keine Pflegedienste an.

 

Die Senioren Assistenz bietet keinen gewerblichen Personentransport an.

 

Für eventuell, bei der Ausführung von Dienstleistungen durch die Senioren Assistenz, entstandene Schäden oder Haftungsansprüchen haftet die Senioren Assistenz nur in Höhe, mit den entsprechenden Versicherungen, vereinbarten Summen.

Darüber hinaus schließt Senioren Assistenz jegliche Haftung aus.

Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit.

 

Es ist selbstverständlich, dass das Eigentum der Kundschaft sachgemäß und ordentlich behandelt wird. Die Dienstleistungen sollten gewissenhaft und mit großer Sorgfaltspflicht durchgeführt werden.

 

Senioren Assistenz verpflichtet sich, während des Dienstleistungsverhältnisses und darüber hinaus, über alle erhaltenen persönlichen Informationen und geschäftlichen Dingen des Kunden, Stillschweigen zu bewahren.

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 

 

Bei weiteren Fragen berate ich Sie gerne persönlich und ganz individuell.

Rufen Sie mich einfach an und vereinbaren einen Termin zum persönlichen Kennenlernen oder nutzen Sie das Kontaktformular.

 

 

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

Büro:

0212/64 23 84 50

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00

 

Mobil: 0172 299 59 88

 

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